Umtausch ohne Rechnung??? - So klappt's!
Wahrscheinlich befindest du dich gerade in der mir nur allzu gut bekannten misslichen Lage, ein Produkt umtauschen zu wollen und die Rechnung aber leider in den Tiefen deiner Geldbörse unauffindbar ist.
Ich selbst habe diese Erfahrung leider schon mehrere Male machen müssen und einiges daraus gelernt. In diesem Artikel zeige ich dir, wie der Umtausch in den allermeisten Fällen trotzdem klappt, und was du das nächste Mal tun kannst um nicht wieder vor dem gleichen Problem zu stehen.
Ausgangslage:
Um die gesetzlich verpflichtende Gewährleistung geltend zu machen musst du dem Händler lediglich den Nachweis erbringen, dass du das Produkt tatsächlich in diesem Geschäft/ bei diesem Händler erworben wurde. Dazu ist die Rechnung NICHT zwingend erforderlich. Die Rechnung ist vor allem steuerrechtlicher Natur und für die Vorlage bei Finanz und Buchhaltung notwendig (auch die neue Registrierkassen- und Rechnungsaufbewahrungspflicht dient dem Nachweis zur Sicherung gegen Steuerhinterziehung und sogenannte „Schwarzkäufe“).
Dennoch verlangen viele Händler, dass du die Rechnung als eindeutigen Nachweis vorlegst.
Doch wie gelingt dies nun, wenn die Rechnung nicht mehr auffindbar ist?
1) Mit Bankomatkarte bezahlen
Das Bezahlen mit der Bankomatkarte hat den Vorteil, dass deine Kontonummer in der Buchung des Unternehmens aufscheint. Daher kann das Unternehmen auch noch Monate später nachvollziehen, von welchem Konto aus das Geld stammt und es ein eindeutiger Zahlungsnachweis erbracht werden.
In meinem konkreten Fall (ich habe eine Kamera als Geschenk gekauft, welche nach 6 Monaten kaputt ging) habe ich mit Bargeld bezahlt. Die Dame beim Informationsschalter war nach einem ausführlichen Gespräch sogar so nett, in der Buchhaltungsabteilung nachzusehen und hat sogar die Verkaufsposition gefunden. Dennoch wurde ich abgewiesen, da die Bargeldzahlung nicht eindeutig meiner Person zugeordnet werden konnte. Hätte ich damals mit Bankomat gezahlt, so wäre der Nachweis des Vertragspartners über die Kontonummer erfüllt gewesen.
2) Kontoauszug raussuchen/Kundenkarte nutzen
Wird ein Produkt mit der Kreditkarte, Bankomatkarte oder sonstigen elektronischen Möglichkeiten bezahlt, so kannst du als Kunde den Kontoauszug als Zahlungsnachweis erbringen. Bei einer verlorenen Rechnung kann dies als Zahlungsnachweis dienen und muss dementsprechend durch das Unternehmen als Gewährleistungsgrundlage akzeptiert werden. In manchen Fällen werden Käufe auch auf der Kundenkarte gelistet und können somit selbst bei verlorener Rechnung noch relativ einfach umgetauscht werden.
Ebenso war dies in meinem Fall nicht möglich, da ich das Bargeld seit längerem zu Hause liegen hatte und es auch nicht kurz zuvor abgehoben hätte, sodass zumindest ein Zusammenhang bestanden hätte.
3) Seriennummer gilt nicht immer als Zahlungsnachweis
Über die Seriennummer des Gerätes lässt sich ein eindeutiges Produktionsdatum und auch Verkaufsdatum an den Zwischenhändler eruieren. Leider ist dadurch aber noch kein eindeutiger Zahlungsnachweis erfolgt.
In meinem Fall stand auf der Originalverpackung sogar das Produktionsdatum der Kamera. Dennoch akzeptierte der Händler die Reklamation ohne Rechnung nicht (auch wenn dies widerrechtlich ist, speziell wenn es jemanden gibt, der den Kauf bezeugen kann). Das Zurückverfolgen der Seriennummer erbrachte nur das Datum, an welchem das Produkt in die Filiale gelangt war und an welchem Datum es verkauft wurde, jedoch konnte aufgrund der Barzahlung kein eindeutig, personenbezogener Zahlungsnachweis erbracht werden.
4) Bleib hartnäckig
Letzlich hat mir bei meiner Odysse nur eines geholfen, nämlich direkt zum Kamerahersteller zu gehen und dort mit diversen Argumenten und ein wenig Charme vorstellig zu werden. Rein rechtlich ist der Hersteller nicht zum Ersatz des Gerätes verpflichtet, da die Gewährleistung in der Verantwortung des Händlers liegt, wo das Produkt erworben wurde. Dennoch hat unsere Erfahrung gezeigt, dass meistens mit einem größeren Aufwand an Überzeugungskraft ein kulanter Weg ermöglicht werden kann (oft auch direkt beim Händler). Wenn dies alles nichts hilft, so kann zu guter Letzt dann doch ein rechtlicher Weg (Verbraucher/ Konsumentenschutz, Vorbringen von Zeugen für den Kauf und eventuell hinzuziehen eines Rechtsanwaltes) eingeschlagen werden.
5) Rechnung/ Produkt abfotografieren
Gewährleistung bedeutet, dass der Händler für die Funktionstüchtigkeit des Produktes haftet. Diese gesetzliche Verpflichtung wird im EU-Raum mit dem Abschließen eines Kaufvertrages eingegangen. Die Rechnung ist prinzipiell steuerrechtlicher Natur und dient nur dem Nachweis, dass das Produkt sicher bei diesem Händler gekauft wurde. Daher ist die Rechnung für eine Reklamation nicht zwingend erforderlich. Trotzdem hilft es, die Rechnung eines teureren Produktes gleich nach dem Bezahlen schnell abzufotografieren. Bei Bedarf kann diese nämlich als Kaufnachweis vorgelegt werden.
Bei solchen Anschaffungen schicke ich mir die Rechnung schnell auf meine eigene e-Mailadresse, sodass ich diese bei Bedarf schnell wieder finden kann.
Zusammenfassung:
Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich berichten, dass vor allem das hartnäckige Nachfragen (wenn notwendig bis zum Geschäftsführer) in aller Regel zum Erfolg führt bei verlorener Rechnung, sofern der Händler die Buchung überhaupt eruieren kann. Manchmal ist es auch notwendig mit etwas mehr Nachdruck einen kulanten Umtausch einzufordern, denn das EU-weit gültige Recht steht hier auf der Seite des Verbrauchers. Auch der Verbraucherschutz kann hier hinzugezogen werden. In meinem konkreten Fall musste ich nach mehreren Wochen schließlich direkt mit dem Hersteller verhandeln und bekam meine Kamera auf diesem Weg ersetzt.
Auch hier gilt besser Vorsicht als Nachsicht, daher empfehle ich dir deine Rechnungen am besten digital aufzubewahren.
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Wenn du Fragen, oder Probleme hast, dann kommentiere diesen Artikel oder schreibe uns eine Nachricht. Wir helfen dir gerne bei deiner Reklamation!